Wann gibt es bei der Betreuung gesteigerte Aufsichtspflichten?
Die 87-jährige Bewohnerin A. lebt in unserem Altenzentrum. Sie ist am 18.09.2000 gestürzt, war am 22.09.2000 zunächst nicht auffindbar, bis sie dann im Wäscheraum auf dem Boden aufgefunden wurde, und verletzte sich schließlich am 04.11.2000 bei einem Sturz auf einem Bürgersteig außerhalb der Einrichtung. Wegen des letzten Sturzes musste A. im Krankenhaus stationär behandelt werden (unter anderem Nasenbeinbruch, Fingerbrüche und Schulterbruch).
Haften wir wegen Verletzung von Aufsichtspflichten?
Haften wir wegen Verletzung von Aufsichtspflichten?