Welches Personal ist für die Behandlungspflege im Heim vorzuhalten?
Welches Personal ist für die Behandlungspflege im Heim vorzuhalten?
Teaser
Eigentlich ist in der Pflegeversicherung keine medizinische Behandlung finanziert. Ausnahme ist die stationäre Versorgung mit § 43 SGB XI. Welches Personal ist für die Behandlungspflege im Heim vorzuhalten?
Frage
Frage einer Pflegedienstleitung aus einem Seniorenheim:
Die Krankenkassen zahlen den Ärzten bestimmte Leistungen wie Blasenkatheterismus und Trachealkanülenwechsel nicht mehr. Wir werden also als stationäre Altenpflegeeinrichtung in die Pflicht genommen. Wir erhalten nur Pauschalkostensätze, worin die Behandlungspflege enthalten ist. Wird es soweit kommen, dass wir bald – egal in welchem Umfang – Behandlungspflege „all inclusive“ anbieten müssen? Dies ist für uns nicht detailliert abrechenbar und somit auch nicht nachvollziehbar.
Können Sie mir eine verbindliche rechtliche Mitteilung zukommen lassen?
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Eigentlich ist in der Pflegeversicherung keine medizinische Behandlung finanziert. Ausnahme ist die stationäre Versorgung mit § 43 SGB XI. Welches Personal ist für die Behandlungspflege im Heim vorzuhalten?
Frage
Frage einer Pflegedienstleitung aus einem Seniorenheim:
Die Krankenkassen zahlen den Ärzten bestimmte Leistungen wie Blasenkatheterismus und Trachealkanülenwechsel nicht mehr. Wir werden also als stationäre Altenpflegeeinrichtung in die Pflicht genommen. Wir erhalten nur Pauschalkostensätze, worin die Behandlungspflege enthalten ist. Wird es soweit kommen, dass wir bald – egal in welchem Umfang – Behandlungspflege „all inclusive“ anbieten müssen? Dies ist für uns nicht detailliert abrechenbar und somit auch nicht nachvollziehbar.
Können Sie mir eine verbindliche rechtliche Mitteilung zukommen lassen?