Geht die Vollmacht der Betreuung vor?
Frage des Einrichtungsleiters eines Alten- und Pflegeheims:
Die Ehefrau bestimmt aufgrund einer Altersvorsorgevollmacht die zeitweise Fixierung ihres Ehemanns im Rollstuhl. Brauchen wir dazu keine betreuungsgerichtliche Genehmigung?
Die Ehefrau bestimmt aufgrund einer Altersvorsorgevollmacht die zeitweise Fixierung ihres Ehemanns im Rollstuhl. Brauchen wir dazu keine betreuungsgerichtliche Genehmigung?