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Was tun, wenn der Patient zur Nahrungsaufnahme seinen Willen nicht äußern kann?

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Die 91-jährige Heimbewohnerin leidet an einer ausgeprägten Demenz vom Typ Alzheimer mit Benommenheit. Aufgrund ihrer psychischen Erkrankung lehnt die Bewohnerin Nahrung, Flüssigkeit und Medikamente ab und wird dabei zunehmend aggressiver. Hausarzt und Sohn lehnen eine Krankenhauseinweisung ebenso wie das Legen einer PEG-Sonde ab. Das Pflegeheim beantragt deshalb beim Betreuungsgericht, anzuordnen, der Patienten eine PEG-Sonde einzusetzen, hilfsweise diese in ein Krankenhaus zum Zweck der Zwangsernährung einzuweisen. Hat dieser Antrag Erfolg?


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Welche Vorsichtsmaßnahmen sind nach einem Zwischenfall zu beachten?

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Bei uns im Altenheim kam es zu einem Zwischenfall. Ein Bewohner litt an ständigen Durchfällen, weshalb es zur Exsikkose kam. Nach Einlieferung in das Krankenhaus verstarb er. Die Kriminalpolizei erschien, ohne sich bei der Leitung zu melden. Sie ging in den betreffenden Wohnbereich, schaute in die Dokumentation des betreffenden Patienten, machte sich hieraus Notizen, vernahm Personal, das bereitwillig Auskunft gab.
Erst nachdem eine Mitarbeiterin die vernehmenden Polizisten fragte, ob die Geschäftsleitung eigentlich informiert worden sei, wandte sich die Polizei an die Heimleitung.
Was kann ich als Heimleitung dagegen tun?



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Was bedeutet das Hausrecht?

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Im Altenheim kommt es zu einem Zwischenfall. Ein Bewohner litt an ständigen Durchfällen, weshalb es zur Exsikkose kam. Nach Einlieferung in das Krankenhaus verstirbt der Bewohner.
Der Angehörige wendet sich an die Öffentlichkeit und Staatsanwaltschaft. Die Aufregung ist groß. Um das Heim herum schwirren Journalisten. Einzelne betreten das Grundstück, gehen sogar in das Haus. Schließlich erscheint die Kriminalpolizei. Ohne sich bei der Leitung zu melden, vernimmt die Polizei das Personal, das bereitwillig Auskunft gibt. Erst nachdem eine Mitarbeiterin die vernehmenden Polizisten fragt, ob die Geschäftsleitung eigentlich informiert wurde, denn sie darf doch eigentlich gar keine Angaben machen, wendet sich die Polizei an die Heimleitung.